Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Meine Beratungsexpertise ist für die Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG seitens des Ministeriums für Familie und Jugend anerkannt und auf dessen Seite www.trennungundscheidung.at mit den Standorten 3500 Krems und 1010 Wien gelistet.
„Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es oft nicht einfach, mit dem ehemaligen Partner die Folgen der Trennung für das gemeinsame Kind bzw. gemeinsame Kinder zu klären. Falls es den Eltern nicht gelingt, Regelungen zu treffen und einzuhalten, die im besten Interesse des Kindes sind, kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen. Sie unterstützt Eltern dabei, den Blick auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten......
… Die Erziehungsberater/innen sind Expert/innen in pädagogischen und kinderpsychologischen Angelegenheiten. Sie richten die Aufmerksamkeit der Eltern gezielt auf das gemeinsame Interesse, nämlich das Wohlergehen des Kindes....“ Quelle: http://www.trennungundscheidung.at/familien-eltern-oder-erziehungsberatung/
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